Beitragsordnung

Die nachfolgende Ordnung regelt die Beiträge für den Verein Bulaimei Verein für Kampfkunst e.V.


§ 1 Mitgliedbeitrag

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt:

Für Erwachsene:                                    540,00 €
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre:           420,00 €

Studenten/Rentner/Behinderte*:           480,00 €

*Bei Studenten ist die Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung erforderlich. Rentner im Simmer dieser Vorschrift sind Personen, die das 66. Lebensjahr vollendet haben. Behinderte im Sinne dieser Ordnung sind Personen die einen Grad der Behinderung von mindestens 60% haben.

Der Fördermitgliedsbeitrag beträgt per anno:         120,00 €

§ 2 Erhebung

Der Beitrag wird mittels SEPA Basislastschrift von einem Konto des Mitgliedes eingezogen. Der Einzug erfolgt jährlich/monatlich. Das Mitglied hat dem Verein eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen.Kosten für Rücklastschriften und für Abbuchungen auf nicht mehr vorhandenen Bankverbindungen trägt das jeweilige Mitglied, es sei denn eine rechtzeitige Anzeige hat dem Verein vorgelegen. Unverzüglich heißt sobald das Konto vom Mitglied beantragt wurde.Hat ein Mitglied kein Konto, so hat das Mitglied auf eigene Kosten eine Barüberweisung auf ein vom Verein zu benennendes Konto zu tätigen. Entstehende Kosten trägt das Mitglied.

§ 3 Beitragsrückstand

Ist ein Mitglied im Beitragsrückstand, hat es die anfallenden Mahngebühren und Kosten neben dem Beitrag zu zahlen.Ein Mitglied ist mindestens einmal über den Rückstand mit einer Nachfrist von 10 Tagen anzumahnen. Der Verein kann nach erfolgloser Mahnung und Nachfrist zur Zahlung einen Rechtsanwalt oder Inkassobüro mit dem Eintreiben betrauen. Die Kosten trägt das Mitglied.Ist ein Mitglied mit mehr als 6 Monatsbeiträgen in Verzug gelten die Ausschlussmöglichkeiten der Satzung. Der offene Betrag bleibt dennoch bestehen und ist vom Mitglied zusammen mit allen Kosten an den Verein zu zahlen.

§ 4 Besonderheiten

In Härtefällen kann der Vorstand mit 2/3 Mehrheit beschließen, dass Beiträge erlassen bzw. nicht erhoben werden. Hierzu hat das Mitglied unter Darlegung der besonderen Umstände einen Antrag zu stellen. Dieser ist innerhalb der Nachfrist der Mahnung schriftlich mit eingeschriebenem Brief an den Vorstand zu richten.Ein Härtefall liegt nur vor, wenn das Ereignis für die Zahlungsunfähigkeit nicht dauerhaft vorgelegen hat und hier ganz besondere Umstände für eine Nichtzahlung vorliegen.Diese können sein:Plötzliche schwere KrankheitPlötzlicher Verlust des ArbeitsplatzesUnvorhergesehene einschneidende Ereignisse.

§ 5 Beitragszahlung

Ein Mitgliedsbeitrag ist immer für ein volles Kalenderjahr zu zahlen.Dies gilt auch bei Ausschluss aus dem Verein. Es sind hierzu auch die Vorschriften der Satzung über die Beendigung der Mitgliedschaft zu beachten.

§ 6 Spenden

1.Über Mitgliedsbeiträge an Sportvereine darf keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

2. Neben den Beitragszahlungen kann das Mitglied freiwillig Geldzahlungen an den Verein leisten um dessen Arbeit zu unterstützen.Über diese Zahlungen kann der Verein nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit Spendenbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausstellen. Diese Spende kann das Mitglied bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in seiner Steuererklärung Steuer mindernd gelten machen.

§ 7 Umlagen

Der Vorstand kann eine Umlage vorschlagen, sofern bestimmte Aufgaben nur über die Erhebung einer Umlage zu verwirklichen sind.Über die Einführung einer Umlage beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereinsam 19.11.2014 beschlossen worden.Bremen 19.11.2014Beitragsordnung beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 19.11.2014